Niederösterreich
1210/79–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE HAUSLEITEN
29.06.1979
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE HAUSLEITEN | |||
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1210/79–0 | Kundmachung | 93/79 | 1979-06-29 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1979 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 3. April 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hausleiten
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. April 1979, II/1-M-200-1979, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Marktgemeinde Hausleiten, politischer Bezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem grünen Schild ein gequadertes silbernes Kirchengebäude mit offenem schwarzen Rundbogentor, drei geschlossenen schwarzen Fenstern und aufgesetztem silbernen Glockenturm mit abwehender Fahne, begleitet von zwei im Schildesfuß sich kreuzenden goldenen Ähren und einer über der Ährenverbindung liegenden goldenen Eichel.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Hausleiten festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Gelb” genehmigt.