Niederösterreich
1210/76–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ST. ANDRÄ-WÖRDERN
26.01.1979
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ST. ANDRÄ-WÖRDERN | |||
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1210/76–0 | Kundmachung | 6/79 | 1979-01-26 |
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Ausgegeben am | Jahrgang 1979 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 28. November 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde St. Andrä-Wördern
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. November 1978, II/1-M-458-1978, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern, politischer Bezirk Tulln das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein schrägrechts geteilter Schild, vorne in Blau eine goldene Schiffsmühle über drei silbernen Wellenbalken schwimmend, mit rotem Mühlrad, aus der Schiffsmühle wachsend ein roter Wolf; hinten in Silber eine rote Waage.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.