Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1210/66–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINKLARN

Ausgabedatum

22.08.1978

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINKLARN

 

1210/66–0

Kundmachung

108/78

1978-08-22

 

Blatt 1

Ausgegeben am
22.08.1978

Jahrgang 1978
108. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 6. Juni 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Winklarn

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmannstellvertreter
Czettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Juni 1978, II/1-M-35-1978, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Gemeinde Winklarn, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein grüner Schild belegt mit zwei übereinanderliegenden abgewendeten Sparren, der untere silber, der obere rot, die zwei im Schildfuß sich kreuzende goldene Ähren überdecken”.

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Winklarn festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.