Niederösterreich
1210/63–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNKIRCHEN-REYERSDORF
19.04.1978
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNKIRCHEN-REYERSDORF | |||
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1210/63–0 | Kundmachung | 53/78 | 1978-04-19 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1978 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 14. März 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. März 1978, GZ. II/1-M-121-1978, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf, politischer Bezirk Gänserndorf, das, nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem grünen Schild ein silberner Schrägrechtsbalken belegt mit drei goldenen sechszackigen Sternen, der begleitet wird oben links von einem zwiebelbekrönten aus der Schildesteilung wachsenden goldenen Kirchturm, unten rechts von einer goldenen Pflugschar.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Gelb” genehmigt.