Niederösterreich
1210/62–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNBACH
19.04.1978
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNBACH | |||
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1210/62–0 | Kundmachung | 52/78 | 1978-04-19 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1978 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 14. März 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönbach
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. März 1978, GZ. II/1-M-555-1978, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Marktgemeinde Schönbach, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem blauen Feld ein silberner Schräglinks-Wellenbalken, der rechts oben von einem goldenen vierzackigen Stern, links unten von einem goldenen Ring begleitet wird.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.