Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1210/61–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRAFENSCHLAG

Ausgabedatum

19.04.1978

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRAFENSCHLAG

 

1210/61–0

Kundmachung

51/78

1978-04-19

 

Blatt 1

Ausgegeben am
19.04.1978

Jahrgang 1978
51. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 7. März 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Grafenschlag

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmannstellvertreter
Czettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. März 1978, GZ. II/1-M-542-1978, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Marktgemeinde Grafenschlag, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von Rot auf Blau durch einen aus dem Schildesfuß aufragenden silbernen Pranger mit ebensolcher Kugel und Kette, gespaltener Schild; diesen Pranger begleiten rechts zwei gekreuzte silberne Morgensterne mit naturfarbenen Stielen, links ein goldener Blitz.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Grafenschlag festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.