Niederösterreich
1210/55–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MATZENDORF-HÖLLES
10.08.1977
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MATZENDORF-HÖLLES | |||
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1210/55–0 | Kundmachung | 76/77 | 1977-08-10 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1977 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Mai 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Matzendorf-Hölles
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Mai 1977, GZ. II/1-M-500-1977, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Gemeinde Matzendorf-Hölles, politischer Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein gespaltener Schild, vorne in Grün ein aufsteigender silberner Schimmel, rückwärts geteilt, oben in Blau die goldenen Buchstaben M und H turmartig übereinandergestellt, überdeckt mit zwei gekreuzten schwarzen Schlüsseln; unten in Gold ein schwarzes Zahnrad, das ein naturfarbenes Texel umschließt”.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Matzendorf-Hölles festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.