Niederösterreich
1210/47–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSCHLAG
18.08.1976
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSCHLAG | |||
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1210/47–0 | Kundmachung | 79/76 | 1976-08-18 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1976 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 1. Juni 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirchschlag
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Juli 1976, GZ. II/1-2672-1976, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Gemeinde Kirchschlag, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem grünen Schild zwei gekreuzte auswärts gewendete silberne Hacken mit schwarzen Stielen, überdeckt von einem aus dem Schildesfuß emporwachsenden vier- bzw. achteckigen goldenen Turm mit schwarzem Fenster”.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kirchschlag festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.