Niederösterreich
1210/46–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ARTSTETTEN-PÖBRING
27.07.1976
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ARTSTETTEN-PÖBRING | |||
| |||
1210/46–0 | Kundmachung | 70/76 | 1976-07-27 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1976 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Mai 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Artstetten-Pöbring
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Mai 1976, GZ. II/1-2433-1976, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Marktgemeinde Artstetten-Pöbring, politischer Bezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein von Schwarz auf Rot schrägrechts geteilter Schild belegt mit einem nach rechts blickenden goldenen Adler.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Artstetten-Pöbring festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gold-Rot” genehmigt.