Niederösterreich
1210/43–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SEEFELD-KADOLZ
27.07.1976
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SEEFELD-KADOLZ | |||
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1210/43–0 | Kundmachung | 67/76 | 1976-07-27 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1976 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. April 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Seefeld-Kadolz
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Mai 1976, GZ. II/1-1479/2-1976, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Marktgemeinde Seefeld-Kadolz, politischer Bezirk Hollabrunn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem von einem naturfarbenen braunen Pfahl durchzogenen grünen Schild eine goldene Weinranke, deren Blätter im Schildeshaupt von einem silbernen Faden getragen werden und von der zwei goldene Trauben herabhängen.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Seefeld-Kadolz festgesetzten Gemeindefarben “Grün- Gelb” genehmigt.