Niederösterreich
1210/42–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JUDENAU-BAUMGARTEN
25.06.1976
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JUDENAU-BAUMGARTEN | |||
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1210/42–0 | Kundmachung | 54/76 | 1976-06-25 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1976 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 27. April 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Judenau-Baumgarten
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1976, GZ II/1-2190-1976, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Marktgemeinde Judenau-Baumgarten, politischer Bezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Blau auf Gold geteilter Schild, der im oberen größeren Feld ein dreijochiges silbernes Tor mit einem von Blau auf Silber auf Gold geteilten Schild zeigt und dahinter mit zwei gekreuzten goldenen Rosen belegt ist, der im unteren goldenen Feld von zwei blauen Wellenbalken durchzogen wird.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Judenau-Baumgarten festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Weiß-Gold” genehmigt.