Niederösterreich
1210/41–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WÜRFLACH
25.06.1976
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WÜRFLACH | |||
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1210/41–0 | Kundmachung | 53/76 | 1976-06-25 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1976 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 27. April 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würflach
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1976, GZ II/1-2119/1-1976, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–2, der Gemeinde Würflach, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem durch einen blauen Wellenbalken geteilten goldenen Schild, oben rechts zwei gekreuzte aufrechte blaue Schwerter, oben links ein blauer Wolfskopf, unten eine an einer Ranke hängende grüne Weintraube.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Würflach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.