Titel
VERORDNUNG ÜBER DAS EHRENZEICHEN FÜR VERDIENSTE UM DAS BUNDESLAND NIEDERÖSTERREICH
Text
VERORDNUNG ÜBER DAS EHRENZEICHEN FÜR VERDIENSTE UM DAS BUNDESLAND NIEDERÖSTERREICH |
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0520/1–0 | Stammverordnung | 39/76 | 1976-05-21 |
| Blatt 1–3 |
Ausgegeben am 21.05.1976 | Jahrgang 1976 39. Stück |
Verordnung der NÖ Landesregierung vom 6. April 1976 über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Niederösterreichische Landesregierung: Landeshauptmann Maurer |
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich, LGBl. 0520–0, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, des Gesetzes über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich, Landesgesetzblatt 0520–0, wird verordnet:
§ 1Paragraph eins,
(1) Das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht oder gemeinnützige Dienste geleistet und so das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben, sowie an Personen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
(2) Anregungen auf Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich können im Wege der nach dem ordentlichen Wohnsitz des Auszuzeichnenden zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und in Ermangelung eines Wohnsitzes in Niederösterreich unmittelbar bei der Landesregierung gestellt werden.
§ 2Paragraph 2,
(1) Das Ehrenzeichen gelangt in 12 Stufen zur Verleihung:
Goldenes Komturkreuz mit dem Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
Halsdekoration: Höhe 65 mm, Breite 65 mm. Vierteiliges Kreuz mit 8 Spitzen, blaugelb emailliert, zwischen den Kreuzschenkeln je 7 vergoldete Strahlen, überhöht durch das Landeswappen. Die Verbindung dieses Kreuzes mit dem Bande wird durch eine 22 mm lange und 4 mm breite vergoldete Öse hergestellt.
Band: Blaugelb mit gegenteiligen gelbblauen Bordierungen, 45 mm breit.
Bruststern: Höhe 75 mm, Breite 75 mm. Sechszackiger vergoldeter Strahlenstern mit Brochierung, überhöht durch das Kleinod (vierteiliges Kreuz mit 8 Spitzen, blaugelb emailliert, darauf das Landeswappen in Email).
Silbernes Komturkreuz mit dem Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
Halsdekoration: Höhe 65 mm, Breite 65 mm. Vierteiliges Kreuz mit 8 Spitzen, blaugelb emailliert, zwischen den Kreuzschenkeln je 7 versilberte Strahlen, überhöht durch das Landeswappen. Die Verbindung dieses Kreuzes mit dem Bande wird durch eine 22 mm lange und 4 mm breite versilberte Öse hergestellt.
Band: Blaugelb mit gegenteiligen gelbblauen Bordierungen, 45 mm breit.
Bruststern: Höhe 75 mm, Breite 75 mm. Sechszackiger versilberter Strahlenstern mit Brochierung, überhöht durch das Kleinod (vierteiliges Kreuz mit 8 Spitzen, blaugelb emailliert, darauf das Landeswappen in Email).
Goldenes Komturkreuz des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
Halsdekoration: Höhe 65 mm, Breite 65 mm. Vierteiliges Kreuz mit 8 Spitzen, blaugelb emailliert, zwischen den Kreuzschenkeln je 5 vergoldete Strahlen, überhöht durch das Landeswappen in Email. Die Verbindung dieses Kreuzes mit dem Bande wird durch eine 22 mm lange und 4 mm breite vergoldete Öse hergestellt.
b Band: Blaugelb mit gegenteiligen gelbblauen
Bordierungen, 45 mm breit.
Silbernes Komturkreuz des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
Halsdekoration: Höhe 65 mm, Breite 65 mm. Vierteiliges Kreuz mit 8 Spitzen, blaugelb emailliert, zwischen den Kreuzschenkeln je 5 versilberte Strahlen, überhöht durch das Landeswappen in Email. Die Verbindung dieses Kreuzes mit dem Bande wird durch eine 22 mm lange und 4 mm breite versilberte Öse hergestellt.
Band: Blaugelb mit gegenteiligen gelbblauen Bordierungen, 45 mm breit.
Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
Brustdekoration: Höhe 65 mm, Breite 65 mm. Vierteiliges Kreuz mit 8 Spitzen und Brochierung, blaugelb emailliert, zwischen den Kreuzschenkeln je 7 ver-
goldete Strahlen, überhöht durch das Landeswappen in Email.
Großes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
Brustdekoration: Höhe 65 mm, Breite 65 mm. Vierteiliges Kreuz mit 8 Spitzen und Brochierung, blaugelb emailliert, zwischen den Kreuzschenkeln je 7 versilberte Strahlen, überhöht durch das Landeswappen in Email.
Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
Kleinod: Höhe 48 mm, Breite 48 mm. Vergoldetes vierteiliges Kreuz mit 8 Spitzen, glatter Rand, Feld fein gekörnt, mit Öse und Ring am dreieckig gefalteten Bande. Das Kreuz ist überhöht durch das Landeswappen in Email.
Band: Blau, 45 mm breit, mit einem 5 mm breiten gelben Mittelstreifen und in Abständen von je 2 mm beiderseits des Mittelstreifens je zwei 2 mm breite gelbe Streifen.
Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
Kleinod: Höhe 48 mm, Breite 48 mm. Versilbertes vierteiliges Kreuz mit 8 Spitzen, glatter Rand, Feld fein gekörnt, mit Öse und Ring am dreieckig gefalteten Bande. Das Kreuz ist überhöht durch das Landeswappen in Email.
Band: Blau, 45 mm breit, mit einem 5 mm breiten gelben Mittelstreifen und in Abständen von je 2 mm beiderseits des Mittelstreifens je 2 mm breite gelbe Streifen.
Verdienstzeichen des Bundeslandes Niederösterreich.
Kleinod: Höhe 48 mm, Breite 48 mm. Bronziertes vierteiliges Kreuz mit 8 Spitzen, glatter Rand, Feld fein gekörnt, mit Öse und Ring am dreieckig gefalteten Bande. Das Kreuz ist überhöht durch das Landeswappen in Email.
Band: Blau, 45 mm breit, mit einem 5 mm breiten gelben Mittelstreifen und in Abständen von je 2 mm beiderseits des Mittelstreifens je zwei 2 mm breite gelbe Streifen.
Goldene Medaille des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
Medaille: Kreisrund, 35 mm Durchmesser, vergoldet, mit Öse und Ring am dreieckig gefalteten Bande. Die Medaille zeigt auf der Vorderseite in Relief das Zeichen des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich mit dem Landeswappen und auf der Rückseite die Inschrift „Für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich“.
Band: Blau, 45 mm breit, mit drei 2 mm breiten gelben Mittelstreifen und gelber Bordierung.
Silberne Medaille des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
Medaille: Kreisrund, 35 mm Durchmesser, versilbert, mit Öse und Ring am dreieckig gefalteten Bande. Die Medaille zeigt auf der Rückseite die Inschrift „Für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich“.
Band: Blau, 45 mm breit, mit drei 2 mm breiten gelben Mittelstreifen und gelber Bordierung.
Bronzene Medaille des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
Medaille: Kreisrund, 35 mm Durchmesser, bronziert, mit Öse und Ring am dreieckig gefalteten Bande. Die Medaille zeigt auf der Vorderseite in Relief das Zeichen des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich mit dem Landeswappen und auf der Rückseite die Inschrift „Für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich“.
Band: Blau, 45 mm breit, mit drei 2 mm breiten gelben Mittelstreifen und gelber Bordierung.
(2) Der Präsident des Landtages und der Landeshauptmann sind gemäß § 3 des Gesetzes über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich, LGBl. 0520–0, mit dem Tage ihrer Wahl Inhaber des Goldenen Komturkreuzes mit dem Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.(2) Der Präsident des Landtages und der Landeshauptmann sind gemäß Paragraph 3, des Gesetzes über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich, Landesgesetzblatt 0520–0, mit dem Tage ihrer Wahl Inhaber des Goldenen Komturkreuzes mit dem Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.
§ 3Paragraph 3,
(1) Die Inhaber des Goldenen und Silbernen Komturkreuzes mit dem Stern tragen die Dekoration an dem Bande um den Hals und den Bruststern an der linken Brustseite.
(2) Die Inhaber des Goldenen und Silbernen Komturkreuzes tragen die Dekoration an dem Bande um den Hals.
(3) Die Inhaber des Großen Goldenen Ehrenzeichens und des Großen Ehrenzeichens tragen die Dekoration an der linken Brustseite.
(4) Die Inhaber des Goldenen und Silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich sowie des Verdienstzeichens des Bundeslandes Niederösterreich und der Medaillen des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich tragen die Dekoration am dreieckig gefalteten Bande an der linken Brustseite.
(5) Damen tragen das Goldene und Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich sowie das Verdienstzeichen des Bundeslandes Niederösterreichs und die Medaillen des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich an einem maschenartig genähten Bande, das die den einzelnen Stufen entsprechende Breite und Farbenverteilung aufweist.
§ 4Paragraph 4,
(1) Jede mit dem Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich ausgezeichnete Person ist berechtigt, die ihr zukommende Dekoration in der im § 3 festgelegten Art zu tragen und sich als Inhaber dieser Auszeichnung zu bezeichnen. Andere Vorrechte sind damit nicht verbunden.(1) Jede mit dem Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich ausgezeichnete Person ist berechtigt, die ihr zukommende Dekoration in der im Paragraph 3, festgelegten Art zu tragen und sich als Inhaber dieser Auszeichnung zu bezeichnen. Andere Vorrechte sind damit nicht verbunden.
(2) Die Dekorationen verbleiben im Eigentum der Beliehenen und deren Erben. Ausgenommen hievon sind die gesetzlich besonders geregelten Fälle des Verlustes bzw. der Abnahme von Orden und Ehrenzeichen.
(3) Den Inhabern des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich ist das Tragen der ihnen verliehenen Dekorationen in bildgetreuem verkleinertem Maßstab (Miniaturen) sowie das Tragen des Bandes in Form von Rosetten im Knopfloch der bürgerlichen Kleidung oder in Form von schmalen Leisten gestattet.
§ 5Paragraph 5,
Die Urkunde über die Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich wird in einfacher Ausstattung ausgefertigt.
§ 6Paragraph 6,
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1976 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 17. Mai 1960, LGBl. Nr. 84, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1976 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 17. Mai 1960, Landesgesetzblatt Nr. 84, außer Kraft.