Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1210/36–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINZENDORF-MUTHMANNSDORF

Ausgabedatum

26.03.1976

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINZENDORF-MUTHMANNSDORF

 

1210/36–0

Kundmachung

22/76

1976-03-26

 

Blatt 1

Ausgegeben am
26.03.1976

Jahrgang 1976
22. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Februar 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmannstellvertreter
Czettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Februar 1976, GZ. II/1-1439/2-1976, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–0, in der geltenden Fassung, der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf, politischer Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein schrägrechts geteilter Schild, in Rot ein silbernes Hifthorn mit grüner Schnur, in Blau ein silberner Eimer.

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Blau” genehmigt.