Niederösterreich
1210/36–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINZENDORF-MUTHMANNSDORF
26.03.1976
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINZENDORF-MUTHMANNSDORF | |||
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1210/36–0 | Kundmachung | 22/76 | 1976-03-26 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1976 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Februar 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Februar 1976, GZ. II/1-1439/2-1976, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–0, in der geltenden Fassung, der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf, politischer Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein schrägrechts geteilter Schild, in Rot ein silbernes Hifthorn mit grüner Schnur, in Blau ein silberner Eimer.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Blau” genehmigt.