Niederösterreich
1210/34–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. CORONA AM WECHSEL
31.10.1975
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. CORONA AM WECHSEL | |||
| |||
1210/34–0 | Kundmachung | 156/75 | 1975-10-31 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1975 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 23. September 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Corona am Wechsel
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 23. September 1975, GZ II/1-2866-1975, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–0, der Gemeinde St. Corona am Wechsel, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein von Blau auf Gold gespaltener Schild, rechts die mit rotem, silber ausgeschlagenen Mantel bekleidete Heilige Corona stehend auf einem goldenen Strahlenkranz mit einem goldenen Palmzweig in der Rechten und einem goldenen Geldstück in der Linken, links unter einem schwarzen, mit drei goldenen Bienen belegten Schildeshaupt, eine auf einem grünen Dreiberg stehende ebensolche Tanne.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Corona am Wechsel festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Gelb-Schwarz” genehmigt.