Niederösterreich
4400/3–0
VERORDNUNG ÜBER DEN WEITEREN EINSATZBEREICH DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN
18.07.1975
VERORDNUNG ÜBER DEN WEITEREN EINSATZBEREICH DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN | |||
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4400/3–0 | Stammverordnung | 119/75 | 1975-07-18 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1975 |
Verordnung der NÖ Landesregierung vom 17. Juni 1975 über den weiteren Einsatzbereich der Freiwilligen Feuerwehren
Niederösterreichische Landesregierung: |
Auf Grund des Paragraph 33, Absatz 3, des Gesetzes vom 25. April 1974 über die Feuerpolizei, örtliche Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen, Landesgesetzblatt 4400–0, wird verordnet:
Paragraph eins,
Der weitere Einsatzbereich der Freiwilligen Feuerwehren umfaßt das Gebiet im Umkreis von
4 km bei Gemeinden bis 200 Einwohnern,
15 km bei Gemeinden von 201 bis 1.000 Einwohnern,
40 km bei Gemeinden von 1.001 bis 12.000 Einwohnern,
60 km bei Gemeinden über 12.000 Einwohnern
jeweils gerechnet ab der Gemeindegrenze der Standortgemeinde.
Paragraph 2,
Würde der weitere Einsatzbereich bei Gemeinden mit mehr als 200 Einwohnern nur Gebietsteile einer angrenzen den Gemeinde erfassen, dann erstreckt er sich auf das gesamte Gebiet der angrenzenden Gemeinde.