Niederösterreich
1210/32–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WARTMANNSTETTEN
18.07.1975
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WARTMANNSTETTEN | |||
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1210/32–0 | Kundmachung | 117/75 | 1975-07-18 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1975 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 10. Juni 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wartmannstetten
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Juni 1975, GZ. II/1-2959-1975, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–0, der Gemeinde Wartmannstetten, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In Blau ein goldener Pfahl, der belegt ist mit einem auf einem grünen Berg stehenden zinnenbekrönten blauen Turm und der beiderseits von jeweils vier, zwei zu zwei gestellten, goldenen hren begleitet wird.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wartmannstetten festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb- Grün” genehmigt.