Niederösterreich
1210/31–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JEDENSPEIGEN
27.06.1975
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JEDENSPEIGEN | |||
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1210/31–0 | Kundmachung | 103/75 | 1975-06-27 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1975 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 29. April 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Jedenspeigen
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1975, GZ. II/1-2288-1975, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–0, der Marktgemeinde Jedenspeigen, politischer Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein durch einen silbernen Wellenbalken gespaltener Schild, belegt mit zwei goldenen gekreuzten, abflatternde Fahnen tragenden Lanzen, rechts Rot-Silber-Rot, links Rot-Silber.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Jedenspeigen festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß- Rot” genehmigt.