Niederösterreich
1210/28–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUNSTEIN
30.05.1975
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUNSTEIN | |||
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1210/28–0 | Kundmachung | 92/75 | 1975-05-30 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1975 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 8. April 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Traunstein
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. April 1975, GZ. II/1-2596-1975, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–0, der Marktgemeinde Traunstein, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem blauen Schild über einem roten Schildesfuß ein von zwei silbernen Händen gehaltenes, in der Schildmitte stehendes, aufrechtes, silbernes Schwert, rechts begleitet von einer goldenen, stilisierten Tanne, links von einem feuerspeienden, goldenen Drachenkopf.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Traunstein festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.