Niederösterreich
1210/26–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KASTEN BEI BÖHEIMKIRCHEN
26.02.1975
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KASTEN BEI BÖHEIMKIRCHEN | |||
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1210/26–0 | Kundmachung | 34/75 | 1975-02-26 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1975 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 14. Jänner 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. Jänner 1975, GZ. II/1-4483-1974, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–0, der Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen, politischer Bezirk St. Pölten das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem gespaltenen und hinten geteilten Schild, vorne in Blau ein silberner Getreidekasten überdeckt mit drei goldenen, verschlungenen Ähren, hinten, im oberen silbernen Feld ein aufrechter rechtsgewendeter aus der Schildesteilung wachsender halber roter Wolf, im unteren roten Feld ein silbernes “Y”.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Weiß-Rot” genehmigt.