Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1210/25–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE BERNHARDSTHAL

Ausgabedatum

26.02.1975

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE BERNHARDSTHAL

 

1210/25–0

Kundmachung

33/75

1975-02-26

 

Blatt 1

Ausgegeben am
26.02.1975

Jahrgang 1975
33. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 17. Dezember 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Bernhardsthal

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmannstellvertreter
Czettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Dezember 1974, GZ. II/1-4444-1974, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–0, der Marktgemeinde Bernhardsthal, politischer Bezirk Mistelbach das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein von Rot auf Blau gespaltener Schild, der in seinem vorderen Feld über einer zinnenbekrönten, zwei schwarze Schießscharten aufweisenden, goldenen Mauer ein ebensolches schwebendes Tatzenkreuz, in seinem rückwärtigen Feld einen silbernen Zickzackbalken zeigt.

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Bernhardsthal festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb- Blau” genehmigt.