Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1210/24–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KEMATEN AN DER YBBS

Ausgabedatum

29.01.1975

Text

 

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KEMATEN AN DER YBBS

 

1210/24–0

Kundmachung

22/75

1975-01-29

 

Blatt 1

Ausgegeben am
29.01.1975

Jahrgang 1975
22. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 19. November 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kematen an der Ybbs

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmannstellvertreter
Czettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. November 1974, GZ. II/1-4309-1974, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–0, der Gemeinde Kematen an der Ybbs, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein von Rot auf Blau geteilter Schild, dessen oberes Feld mit einem goldenen Wasserrad, dessen unteres Feld mit einer vierbogigen, silbernen, bis zur Schildesteilung reichenden Steinbrücke belegt ist.

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kematen an der Ybbs festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß- Blau” genehmigt.