Niederösterreich
1210/21–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MICHELHAUSEN
16.08.1974
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MICHELHAUSEN | |||
| |||
1210/21–0 | Kundmachung | 161/74 | 1974-08-16 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 1974 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Juli 1974 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Michelhausen
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1974, GZ II/1-2975/1-1974, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–0, der Gemeinde Michelhausen, politischer Bezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In Rot ein silberner Schrägrechtsbalken, überdeckt von einem goldenen schwarzbedachten festen Haus, mit offenem schwarzen Tor und ebensolchen Fenstern, überragt von einem ebensolchen Turm.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Michelhausen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.