Niederösterreich
1210/6–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSTETTEN
10.11.1972
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSTETTEN | |||
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1210/6–0 | Kundmachung | 91/72 | 1972-11-10 |
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Ausgegeben am | Jahrgang 1972 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 18. Juli 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirchstetten
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juli 1972, GZ. II/1-3630-1972, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 369 aus 1965,, der Gemeinde Kirchstetten, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein gespaltener Schild, vorne in einem achtmal von Rot auf Silber schräggeteilten Feld ein aus der Schildesmitte ragender halber goldener Adler, hinten im blauen Felde über einem grünen halben Dreiberg eine silberne rotbedachte Kirche mit ebensolchen Turm und Apsis.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kirchstetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.