Niederösterreich
1210/5–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE BOCKFLIESZ
15.09.1972
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE BOCKFLIESZ | |||
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1210/5–0 | Kundmachung | 67/72 | 1972-09-15 |
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Ausgegeben am | Jahrgang 1972 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Mai 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Bockfließ
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1972, GZ. II/1-2891-1972, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 369 aus 1965,, der Marktgemeinde Bockfließ, politischer Bezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem von Silber auf Schwarz schräglinks geteilten Schild, ein zum Sprunge ansetzender Geißbock in gewechselten Farben, der in seinem Maul eine grüne Weinranke mit ebensolcher Traube hält.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Bockfließ festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Grün” genehmigt.