Niederösterreich
1210/3–0
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KREUTTAL
15.09.1972
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KREUTTAL | |||
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1210/3–0 | Kundmachung | 65/72 | 1972-09-15 |
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Ausgegeben am | Jahrgang 1972 |
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Mai 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kreuttal
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1972, GZ. II/1-3100-1972, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 369 aus 1965,, der Gemeinde Kreuttal, politischer Bezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem von Blau auf Gold gespaltenen Schild, dessen vordere Hälfte mit einer goldenen Ähre, dessen rückwärtige Hälfte mit einer naturfarbenen grünen Weinranke mit blauer Traube belegt ist, im Schildeshaupt eine gestürzte silberne Spitze mit 3 goldenen Sternen, zwei zu eins gestellt.
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.