LANDESGESETZBLATT
FÜR WIEN

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 23. Dezember 2025

73. Gesetz:

Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarif 2018; Änderung

Gesetz, mit dem der Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarif 2018 geändert wird

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags (Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarif 2018), LGBl. für Wien Nr. 36 aus 2018,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Der bisherige Text des Paragraph eins, erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und der Prozentsatz „0,5 %“ wird durch den Prozentsatz „0,75 %“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Paragraph eins, wird folgender Absatz 2 angefügt:

  1. Absatz 2,Die Einzahlungen der Wohnbauförderungsbeiträge sind für Zwecke der Förderung nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18 aus 1989,, in der geltenden Fassung, und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sowie zur Errichtung, Sanierung, Instandhaltung und Verbesserung der sozialen Infrastruktur (bspw. Schulen und Spitäler), einschließlich der Beschaffung von dafür erforderlichen Grundstücken zu verwenden.“

Novellierungsanordnung 3, Der bisherige Text des Paragraph 2, erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und Paragraph 2, wird folgender Absatz 2, angefügt:

  1. Absatz 2,Erfolgt die Kundmachung des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 73 aus 2025, spätestens am 31. Dezember 2025, tritt dieses mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Erfolgt die Kundmachung des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 73 aus 2025, nach Ablauf des 31. Dezember 2025, tritt dieses mit 1. Jänner 2027 in Kraft.“

Der Landeshauptmann:

Ludwig

Der Landesamtsdirektor:

Griebler