Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 21. April 2023 |
11. Kundmachung: | Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020; Festsetzung |
Gemäß Paragraph 14, Absatz 3, des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 – WVRG 2020, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 34, werden folgende Gebührensätze gemäß Paragraph 14, WVRG 2020 für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien kundgemacht:
Direktvergaben | 380 € |
Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Bauaufträge | 1267 € |
Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 634 € |
Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich | 634 € |
Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung | 1267 € |
Sonstige Bauaufträge im Unterschwellenbereich | 3802 € |
Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Unterschwellenbereich | 1267 € |
Bauaufträge im Oberschwellenbereich | 7605 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Oberschwellenbereich | 2534 € |
Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich | 3802 € |
Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich | 7605 € |
Diese Gebührensätze gelten ab dem dieser Kundmachung folgenden Monatsersten.
Der Landeshauptmann:
Ludwig