LANDESGESETZBLATT
FÜR WIEN

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 21. April 2023

11. Kundmachung:

Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020; Festsetzung

Kundmachung der Wiener Landesregierung gemäß Paragraph 14, Absatz 3, WVRG 2020 betreffend die festgesetzten Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien

Gemäß Paragraph 14, Absatz 3, des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 – WVRG 2020, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 34, werden folgende Gebührensätze gemäß Paragraph 14, WVRG 2020 für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien kundgemacht:

Direktvergaben

380 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Bauaufträge

1267 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Liefer- und Dienstleistungsaufträge

634 €

Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

634 €

Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

1267 €

Sonstige Bauaufträge im Unterschwellenbereich

3802 €

Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Unterschwellenbereich

1267 €

Bauaufträge im Oberschwellenbereich

7605 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Oberschwellenbereich

2534 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich

3802 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich

7605 €

Diese Gebührensätze gelten ab dem dieser Kundmachung folgenden Monatsersten.

Der Landeshauptmann:

Ludwig