LANDESGESETZBLATT
FÜR WIEN

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 18. November 2022

55. Kundmachung:

Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020; Festsetzung

Kundmachung der Wiener Landesregierung gemäß Paragraph 14, Absatz 3, WVRG 2020 betreffend die festgesetzten Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien

Gemäß Paragraph 14, Absatz 3, des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 (WVRG 2020), Landesgesetzblatt für Wien Nr. 34, werden folgende Gebührensätze gemäß Paragraph 14, WVRG 2020 für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien kundgemacht:

Direktvergaben

342 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Bauaufträge

1139 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Liefer- und Dienstleistungsaufträge

570 €

Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

570 €

Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

1139 €

Sonstige Bauaufträge im Unterschwellenbereich

3419 €

Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Unterschwellenbereich

1139 €

Bauaufträge im Oberschwellenbereich

6839 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Oberschwellenbereich

2279 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich

3419 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich

6839 €

Diese Gebührensätze gelten ab dem dieser Kundmachung folgenden Monatsersten.

Der Landeshauptmann:

Ludwig