LANDESGESETZBLATT
FÜR WIEN

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 23. November 2020

67. Verordnung:

Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheimen sowie Pflegestationen; Aufhebung

Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über ein Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheimen sowie Pflegestationen aufgehoben wird

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 7, Absatz 2, des COVID-19-Maßnahmengesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2020, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2020,, wird verordnet:

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über ein Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheimen sowie Pflegestationen, LGBl. für Wien Nr. 18/2020 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 51/2020, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.

Für den Landeshauptmann:

Hacker

Amtsführender Stadtrat