Jahrgang 2020 | Ausgegeben am 26. Juni 2020 |
39. Gesetz: | Wiener Gemeindewahlordnung 1996; Änderung |
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien (Wiener Gemeindewahlordnung 1996 – GWO 1996), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 1 aus 2020,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 43, Absatz eins, erster Satz wird die Wortfolge „spätestens am 51. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 58. Tag“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 43, Absatz 4, letzter Satz wird die Wortfolge „spätestens am 48. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 55. Tag“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph 47, Absatz 2, zweiter Satz wird die Wortfolge „spätestens am 48. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 55. Tag“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, Im Paragraph 48, letzter Satz wird die Wortfolge „spätestens am 40. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 47. Tag“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 5, Im Paragraph 50, Absatz eins, wird die Wortfolge „Am 37. Tag“ durch die Wortfolge „Am 44. Tag“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 6, Im Paragraph 50, Absatz 2, letzter Satz wird die Wortfolge „spätestens am 38. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 45. Tag“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 7, Paragraph 80 a, Absatz 2, erster Satz lautet:
„Am Tag nach dem Wahltag beginnt die Bezirkswahlbehörde unter Heranziehung von Hilfsorganen zunächst mit der Auszählung der in den anderen Bezirken für den eigenen Bezirk abgegebenen Wahlkuverts der Wahlkartenwähler und der gemäß Paragraph 80, Absatz 2, zweiter Satz in Verwahrung genommenen Wahlkuverts und hält das Ergebnis in einer Niederschrift in der in Paragraph 80, Absatz 4, gegliederten Form fest.“
Novellierungsanordnung 8, Im Paragraph 85, Absatz eins, entfällt die Wortfolge „am Tag nach der Wahl“.
Novellierungsanordnung 9, Paragraph 85, Absatz 2, Litera d, lautet:
Litera d das insgesamt am Wahltag (Paragraph 80,) und bei der Auszählung nach Paragraph 80 a, ermittelte Wahlergebnis im Wahlkreis (Bezirk) in der nach Paragraph 80, gegliederten Form;“
Novellierungsanordnung 10, Im Paragraph 87, Absatz 3, erster Satz wird die Wortfolge „spätestens am 48. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 55. Tag“ und im drittletzten Satz die Wortfolge „spätestens am 40. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 47. Tag“ ersetzt.
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann: Ludwig | Der Landesamtsdirektor: Hechtner |