Jahrgang 2017 | Ausgegeben am 28. Juli 2017 |
24. Gesetz: | Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter; Aufhebung |
| Wiener Stadtverfassung und Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung; Änderungen |
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter, LGBl. für Wien Nr. 15 aus 1984,, geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 30 aus 2001,, wird aufgehoben.
Die Wiener Stadtverfassung, LGBl. für Wien Nr. 28 aus 1968,, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 50 aus 2013,, wird wie folgt geändert:
In Paragraph 103 h, Absatz eins, entfällt die Ziffer 18,
Das Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung, LGBl. für Wien Nr. 35 aus 1987,, geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 28 aus 2001,, wird wie folgt geändert:
Paragraph 4, samt Überschrift wird aufgehoben.
Der Landeshauptmann: Häupl | Der Landesamtsdirektor: Hechtner |