LANDESGESETZBLATT
FÜR WIEN

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 28. Juli 2017

24. Gesetz:

Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter; Aufhebung

 

Wiener Stadtverfassung und Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung; Änderungen

Gesetz, mit dem das Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter aufgehoben und die Wiener Stadtverfassung sowie das Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung geändert werden

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Artikel römisch eins

Das Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter, LGBl. für Wien Nr. 15 aus 1984,, geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 30 aus 2001,, wird aufgehoben.

Artikel römisch zwei

Die Wiener Stadtverfassung, LGBl. für Wien Nr. 28 aus 1968,, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 50 aus 2013,, wird wie folgt geändert:

In Paragraph 103 h, Absatz eins, entfällt die Ziffer 18,

Artikel römisch drei

Das Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung, LGBl. für Wien Nr. 35 aus 1987,, geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 28 aus 2001,, wird wie folgt geändert:

Paragraph 4, samt Überschrift wird aufgehoben.

Artikel römisch vier

  1. Absatz eins,Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. Absatz 2,Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits anhängige Verfahren sind die aufgehobenen Bestimmungen weiter anzuwenden.

Der Landeshauptmann:

Häupl

Der Landesamtsdirektor:

Hechtner