Jahrgang 2014 | Ausgegeben am 15. Juli 2014 |
28. Gesetz: | Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien und Gesetz, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert wird; Änderungen |
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 14/2014, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Paragraph 13, Absatz 6, erster Halbsatz lautet:
„Es ist offen abzustimmen, jedoch ist die Abstimmung geheim durchzuführen, wenn dies von einem Mitglied verlangt wird;“
Novellierungsanordnung 2, Paragraph 15, Absatz 6, lautet:
Novellierungsanordnung 3, Paragraph 15, Absatz 7, entfällt.
Das Gesetz, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert wird, LGBl. für Wien Nr. 14/2014, wird wie folgt geändert:
Art. römisch II werden folgende Sätze angefügt:
„Der Geschäftsverteilungsausschuss ist bis längstens 31. Oktober 2014 neu zu wählen. Der neugewählte Geschäftsverteilungsausschuss hat die Geschäftsverteilung für 2015 bis spätestens 31. Dezember 2014 zu beschließen. Die Geschäftsverteilung für 2015 ist mit 1. Jänner 2015 in Kraft zu setzen. Sie darf jedoch bereits vor diesem Zeitpunkt im Internet auf der Seite www.verwaltungsgericht.wien.gv.at verlautbart werden.“
Art. römisch eins tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, Art. römisch II mit 16. April 2014 in Kraft.
Der Landeshauptmann: Häupl | Der Landesamtsdirektor: Hechtner |