VORARLBERGER
LANDESGESETZBLATT
Jahrgang 2024 | | Ausgegeben am 8. August 2024 |
48. Kundmachung: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank
XXXI. LT: RV 56/2024, 5. Sitzung 2024römisch 31 . LT: Regierungsvorlage 56 aus 2024,, 5. Sitzung 2024
Kundmachung
des Landeshauptmannes über die staatsrechtliche Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden TransparenzdatenbankKundmachung, des Landeshauptmannes über die staatsrechtliche Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank
§ 1Paragraph eins
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 5. Juni 2024 genehmigt.Auf Grund des Paragraph 2, Absatz eins, des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35 aus 1989,, in der Fassung LGBl.Nr. 45 aus 2014,, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 5. Juni 2024 genehmigt.
§ 2Paragraph 2
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 Abs. 1 am 28. August 2024 in Kraft.Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 8, Absatz eins, am 28. August 2024 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Mag. Markus Wallner