Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 12. Juli 2023 |
39. Gesetz: Landesverwaltungsgerichtsgesetz, Änderung |
Der Landtag hat beschlossen:
Das Landesverwaltungsgerichtsgesetz, LGBl.Nr. 19 aus 2013,, in der Fassung LGBl.Nr. 53 aus 2015,, Nr. 69 aus 2019,, Nr. 19 aus 2020,, Nr. 91 aus 2020,, Nr. 50 aus 2021,, Nr. 83 aus 2021,, Nr. 4 aus 2022, und Nr. 42 aus 2022,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 18, Absatz 2, wird im Verweis auf Paragraph 28, das Wort „sowie“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Ausdruck „32 (Nebenbeschäftigung und Nebentätigkeit)“ der Ausdruck „sowie 33a (Telearbeit)“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 18, Absatz 2, wird im Verweis auf Paragraph 41, der Ausdruck „42d (Frühkarenz für Väter), 43 (Karenz für Mütter), 44 (Karenz für Väter), 45 (Teilung der Karenz zwischen Mutter und Vater)“ durch den Ausdruck „43 (Frühkarenz), 44 (Elternkarenz), 45 (Teilung der Elternkarenz)“ und der Ausdruck „49 (Teilzeitbeschäftigung anstelle der Karenz)“ durch den Ausdruck „47a (Beschäftigung während der Karenz), 49 (Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes)“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph 19, Absatz 2, wird nach dem Ausdruck „32 (Nebenbeschäftigung und Nebentätigkeit),“ der Ausdruck „33a (Telearbeit),“ eingefügt, der Ausdruck „42d (Frühkarenz für Väter), 43 (Karenz für Mütter), 44 (Karenz für Väter), 45 (Teilung der Karenz zwischen Mutter und Vater)“ durch den Ausdruck „43 (Frühkarenz), 44 (Elternkarenz), 45 (Teilung der Elternkarenz)“ und der Ausdruck „49 (Teilzeitbeschäftigung anstelle der Karenz)“ durch den Ausdruck „47a (Beschäftigung während der Karenz), 49 (Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes)“ ersetzt; nach dem Ausdruck „77 (Reisegebühren)“ wird das Wort „sowie“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Ausdruck „84 (Ausstellungen, Rügen)“ der Ausdruck „sowie 87c (Altersteilzeit)“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 4, Im Paragraph 19, Absatz 8, wird im Verweis auf Paragraph 11, der Ausdruck „Abs. 1, 2 und 4“ durch den Ausdruck „Abs. 1, 2, 4 und 5“ ersetzt.
Der Landtagspräsident: Der Landeshauptmann:
Mag. Harald Sonderegger Mag. Markus Wallner
1 Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 und der Richtlinie (EU) 2019/1158.