VORARLBERGER
LANDESGESETZBLATT
Jahrgang 2020 | | Ausgegeben am 13. März 2020 |
14. Verordnung:
Feststellung außerordentlicher Verhältnisse, welche die Durchführung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020 am 15. März 2020 unmöglich machen
Verordnung
der Landesregierung über die Feststellung außerordentlicher Verhältnisse,
welche die Durchführung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020
am 15. März 2020 unmöglich machenVerordnung, der Landesregierung über die Feststellung außerordentlicher Verhältnisse,, welche die Durchführung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020, am 15. März 2020 unmöglich machen
Auf Grund des Art. 14 Abs. 3 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, wird verordnet:Auf Grund des Artikel 14, Absatz 3, der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9 aus 1999,, wird verordnet:
§ 1
Außerordentliche VerhältnisseParagraph eins,, Außerordentliche Verhältnisse
Es wird festgestellt, dass auf Grund des Ausbruches von SARS-CoV-2 in Vorarlberg außerordentliche Verhältnisse vorliegen, welche die Durchführung der Wahlen der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters am 15. März 2020 unmöglich machen.
§ 2
Keine Durchführung der Wahlen der Gemeindevertretung
und des Bürgermeisters am 15. März 2020Paragraph 2,, Keine Durchführung der Wahlen der Gemeindevertretung, und des Bürgermeisters am 15. März 2020
Auf Grund des Vorliegens der in § 1 genannten außerordentlichen Verhältnisse finden die mit Verordnung der Landesregierung über die Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020, LGBl.Nr. 77/2019, auf den 15. März 2020 ausgeschriebenen Wahlen der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters sowie die auf den 29. März 2020 ausgeschriebene Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters an diesen Tagen nicht statt.Auf Grund des Vorliegens der in Paragraph eins, genannten außerordentlichen Verhältnisse finden die mit Verordnung der Landesregierung über die Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020, LGBl.Nr. 77 aus 2019,, auf den 15. März 2020 ausgeschriebenen Wahlen der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters sowie die auf den 29. März 2020 ausgeschriebene Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters an diesen Tagen nicht statt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:
Der Landeshauptmann:Für die Vorarlberger Landesregierung:, Der Landeshauptmann:
Mag. Markus Wallner