VORARLBERGER
Jahrgang 2016 | Ausgegeben am 31. März 2016 |
50. Verordnung: Verwaltungsabgabenverordnung, Änderung |
Auf Grund des Paragraph 2, des Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl.Nr. 10/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 58/2001, wird verordnet:
Die Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 78/2014, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 3, wird nach dem Absatz 2, folgender Absatz 3, eingefügt:
Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 3, wird der bisherige Absatz 3, als Absatz 4, bezeichnet.
Novellierungsanordnung 3, Im nunmehrigen Paragraph 3, Absatz 4, wird der Ausdruck „Tarifposten 42, 43 und 45“ durch den Ausdruck „Tarifposten 43, 44 und 46“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, Die Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ wird durch die angeschlossene Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ ersetzt.