VORARLBERGER

LANDESGESETZBLATT

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 31. März 2016

50. Verordnung: Verwaltungsabgabenverordnung, Änderung

Verordnung
der Landesregierung über eine Änderung der Verwaltungsabgabenverordnung

Auf Grund des Paragraph 2, des Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl.Nr. 10/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 58/2001, wird verordnet:

Die Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 78/2014, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 3, wird nach dem Absatz 2, folgender Absatz 3, eingefügt:

  1. Absatz 3Die Verordnung über eine Änderung der Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 50/2016, tritt am 1. April 2016 in Kraft.“

Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 3, wird der bisherige Absatz 3, als Absatz 4, bezeichnet.

Novellierungsanordnung 3, Im nunmehrigen Paragraph 3, Absatz 4, wird der Ausdruck „Tarifposten 42, 43 und 45“ durch den Ausdruck „Tarifposten 43, 44 und 46“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, Die Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ wird durch die angeschlossene Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ ersetzt.

Für die Vorarlberger Landesregierung:
Der Landeshauptmann:

Mag. Markus Wallner