VORARLBERGER
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 10. August 2015 |
46. Verordnung: Ausschreibung der Wahlen in die Landwirtschaftskammer |
Auf Grund des Paragraph 34, Absatz 2, des Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl.Nr. 59/1995, in der Fassung LGBl.Nr. 44/2009, wird verordnet:
Der Auszählungstag für die Wahlen in die Landwirtschaftskammer wird auf Samstag, den 5. März 2016, ausgeschrieben.
Als Stichtag wird der 1. September 2015 festgesetzt.
Die Anschrift der Wahlkommission für die Wahlen in die Landwirtschaftskammer lautet: „Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz“.