VORARLBERGER
Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 4. August 2015 |
43. Verordnung: Genehmigung einer Änderung der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz
Auf Grund des Paragraph 93, Absatz eins, des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl.Nr. 94/2012, wird verordnet:
Der in der Anlage wiedergegebene Beschluss der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz vom 1.7.2015 über eine Änderung der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird genehmigt.