Landesgesetzblatt Tirol

Jahrgang 2026

Kundgemacht am 20. Jänner 2026

7.

Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes Lechtal

7. Verordnung der Landesregierung vom 13. Jänner 2026, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes Lechtal geändert wird

Aufgrund des Paragraph 7, Absatz 2, Litera a, Ziffer eins und Paragraph 10, Absatz 4, 5 und 7 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2022,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 72 aus 2025,, wird verordnet:

Artikel römisch eins

Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Oberes Lechtal erlassen wird, Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 2015,, zuletzt geändert durch die Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2022,, wird wie folgt geändert:

1.
Der Titel hat zu lauten:

„Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Oberes Lechtal“

Novellierungsanordnung 2, Die Überschrift des Paragraph 2, hat zu lauten:

„Landwirtschaftliche Vorsorgeflächen“

Novellierungsanordnung 3, In den Paragraphen 2, 4 und 5 Absatz 2 und 4 wird das Wort „Vorrangflächen“ jeweils durch das Wort „Vorsorgeflächen“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, Im Paragraph 2, wird die Wortfolge „Anlagen 1 bis 13“ durch die Wortfolge „Anlagen 0 (Übersichtsplan) und 1 bis 11“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 5, Im Paragraph 5, Absatz 2, wird das Zitat „§ 27 Absatz 2, Litera h und i des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011“ durch das Zitat „§ 27 Absatz 2, Litera h und j des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 6, Die Anlagen 1 bis 13 werden durch die Anlagen 0 (Übersichtsplan) und 1 bis 11 in der Fassung dieser Verordnung ersetzt.

Artikel römisch zwei

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Mattle

Der Landesamtsdirektor:

Forster

Anlagen