Landesgesetzblatt Tirol

Jahrgang 2024

Kundgemacht am 3. Mai 2024

20.

Erhebung der Marktgemeinde Reutte zur Stadtgemeinde

20. Gesetz vom 20. März 2024, mit dem der Marktgemeinde Reutte die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen wird

Der Landtag hat beschlossen:

Paragraph eins

Der Marktgemeinde Reutte wird die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.

Paragraph 2

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Die Landtagspräsidentin:

Ledl-Rossmann

Der Landeshauptmann:

Mattle

Das Mitglied der Landesregierung:

Dornauer

Der Landesamtsdirektor:

Forster