Jahrgang 2020

Kundgemacht am 2. November 2020

110.

Änderung des Innsbrucker Stadtrechts 1975

110. Gesetz vom 14. Oktober 2020, mit dem das Innsbrucker Stadtrecht 1975 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel römisch eins

Das Innsbrucker Stadtrecht 1975, LGBl. Nr. 53, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 2020,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 23, wird im ersten Satz das Zitat „zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. römisch eins Nr. 111/2010“ durch das Zitat „zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. römisch eins Nr. 58/2018“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Im Absatz 2, des Paragraph 25, wird im ersten Satz das Wort „wenn“ durch das Wort „soweit“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, Der Absatz 3, des Paragraph 36, hat zu lauten:

  1. Absatz 3,Im Verhinderungsfall vertritt den Magistratsdirektor der dienstälteste rechtskundige Abteilungsleiter des Stadtmagistrates. Der Bürgermeister kann auch einen anderen rechtskundigen Bediensteten des Stadtmagistrates mit der Vertretung betrauen.“

Novellierungsanordnung 4, Im Absatz eins, des Paragraph 38 a, haben die Litera a und b zu lauten:

  1. Litera a
    des Paragraph 8, Absatz eins, Litera d, e und f und Absatz 2, des Landes-Polizeigesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 60 aus 1976,, in der jeweils geltenden Fassung,
  2. Litera b
    einer Verordnung der Stadt, die aufgrund des Paragraph 2, oder des Paragraph 6 a, Absatz 2 a, des Landes-Polizeigesetzes erlassen wurde, in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz eins, bzw. Paragraph 8, Absatz eins, Litera d, des Landespolizeigesetzes, und“

Novellierungsanordnung 5, Im Absatz eins, des Paragraph 38 d, hat die Litera a, zu lauten:

  1. Litera a
    Überwachung ihrer Einhaltung und Vorbeugemaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen und“

Artikel römisch zwei

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Die Landtagspräsidentin:

Ledl-Rossmann

Der Landeshauptmann:

Platter

Das Mitglied der Landesregierung:

Tratter

Der Landesamtsdirektor:

Forster