Absatz eins,Der Zeitraum, während dessen aufgrund der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 bestehenden behördlichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte eine Einsicht in aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften aufzulegende
- Litera aEntwürfe von Verordnungen oder
- Litera bhaushaltsrechtliche Entwürfe
nicht möglich ist, beginnt mit dem 15. März 2020.
