
Jahrgang 2020 | Kundgemacht am 3. Jänner 2020 |
1. | Tiroler Bienenwirtschaftsgesetz 2019 |
Der Landtag hat beschlossen:
Im Sinn dieses Gesetzes ist
Bienenstände mit mehr als 20 Bienenstöcken müssen zumindest 100 Meter Luftlinie, Bienenstände mit mehr als 40 Bienenstöcken zumindest 200 Meter Luftlinie von anderen Bienenständen entfernt aufgestellt werden, es sei denn, dass zwischen den beteiligten Bienenhaltern geringere Abstände vereinbart werden. Für Zwecke der Anwendung dieser Bestimmung gelten Begattungskästchen nicht als Bienenstöcke.
Die Wanderung mit Bienen, das ist die Verbringung von besiedelten Bienenstöcken, insbesondere zum Zweck der Honiggewinnung, Gewinnung anderer Bienenprodukte, Bestäubung, Zucht oder Entwicklung der Bienenvölker, ist jedermann ohne zeitliche Beschränkung gestattet, es sei denn, dass dem veterinärrechtliche oder pflanzenschutzrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Die Landtagspräsidentin:
Ledl-Rossmann
Der Landeshauptmann:
Platter
Das Mitglied der Landesregierung:
Geisler
Der Landesamtsdirektor:
Forster