Jahrgang 2019

Kundgemacht am 21. November 2019

133.

Änderung der Tiroler Landesordnung 1989

133. Landesverfassungsgesetz vom 9. Oktober 2019, mit dem die Tiroler Landesordnung 1989 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Tiroler Landesordnung 1989, Landesgesetzblatt Nr. 61 aus 1988,, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2019,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Absatz 2, des Artikel 7, wird der zweite Satz aufgehoben.

Novellierungsanordnung 2, Der Absatz 3, des Artikel 7, wird durch folgende Absatz 3 und 4 ersetzt:

  1. Absatz 3Das Land Tirol hat für den Schutz und die Pflege der Umwelt, besonders die Bewahrung der Natur und der Landschaft vor nachteiligen Veränderungen, zu sorgen und bekennt sich zu einem nachhaltigen und effektiven Klimaschutz als eine Voraussetzung zum Erhalt unseres Lebensraumes für künftige Generationen.
  2. Absatz 4Das Land Tirol hat die freie Entfaltung der Wirtschaft unter Wahrung der Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft zu fördern und bekennt sich zu einem nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum als eine Voraussetzung für Wohlstand und Beschäftigung.“

Novellierungsanordnung 3, Die Absatz 4 und 5 des Artikel 7, erhalten die Absatzbezeichnungen „(5)“ und „(6)“.

Novellierungsanordnung 4, Im Absatz 4, des Artikel 53, wird die Wortfolge „in den Angelegenheiten des Arbeiterrechtes sowie des Arbeiter- und Angestelltenschutzes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten und“ aufgehoben.

Artikel II

  1. Absatz einsDieses Landesverfassungsgesetz tritt, soweit im Absatz 2, nichts anderes bestimmt ist, mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  2. Absatz 2Art. römisch eins Ziffer 4, tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Die Landtagspräsidentin:

Ledl-Rossmann

Der Landeshauptmann:

Platter

Das Mitglied der Landesregierung:

Geisler

Der Landesamtsdirektor:

Forster