
Jahrgang 2018 | Kundgemacht am 29. Jänner 2018 |
17. | Änderung des Gesetzes über den Tiroler Landesvolksanwalt |
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über den Tiroler Landesvolksanwalt, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2014,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Absatz eins, des Paragraph 3, wird folgender Satz angefügt:
„Auf die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ist dabei besonders Bedacht zu nehmen.“
Novellierungsanordnung 2, Im Absatz eins, des Paragraph 7, werden nach dem zweiten Satz folgende Sätze angefügt:
„Der Landesvolksanwalt hat einen Bediensteten des Büros des Landesvolksanwaltes mit der Behandlung von Anliegen und Beschwerden von Menschen mit Behinderungen zu betrauen. Dieser trägt die Bezeichnung „Behindertenanwalt beim Landesvolksanwalt“.“
Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft.
Der Landtagspräsident:
van Staa
Der Landeshauptmann:
Platter
Das Mitglied der Landesregierung:
Geisler
Der Landesamtsdirektor:
Liener