Jahrgang 2018

Kundgemacht am 29. Jänner 2018

17.

Änderung des Gesetzes über den Tiroler Landesvolksanwalt

17. Gesetz vom 14. Dezember 2017, mit dem das Gesetz über den Tiroler Landesvolksanwalt geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel römisch eins

Das Gesetz über den Tiroler Landesvolksanwalt, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2014,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Absatz eins, des Paragraph 3, wird folgender Satz angefügt:

„Auf die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ist dabei besonders Bedacht zu nehmen.“

Novellierungsanordnung 2, Im Absatz eins, des Paragraph 7, werden nach dem zweiten Satz folgende Sätze angefügt:

„Der Landesvolksanwalt hat einen Bediensteten des Büros des Landesvolksanwaltes mit der Behandlung von Anliegen und Beschwerden von Menschen mit Behinderungen zu betrauen. Dieser trägt die Bezeichnung „Behindertenanwalt beim Landesvolksanwalt“.“

Artikel römisch zwei

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft.

Der Landtagspräsident:

van Staa

Der Landeshauptmann:

Platter

Das Mitglied der Landesregierung:

Geisler

Der Landesamtsdirektor:

Liener