113. Verordnung der Landesregierung vom 27. Oktober 2015 über die Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in der allgemeinen Verwaltung und Verwendungen in anderen Bereichen (Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung – MStV Allgemeine Verwaltung)
Aufgrund des § 39 Abs. 4 und 5 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2015, wird verordnet:Aufgrund des Paragraph 39, Absatz 4 und 5 des Landesbedienstetengesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 2001,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2015,, wird verordnet:
1. Abschnitt
Führungsfunktionen
§ 1Paragraph eins,
Führung II und Führung IFührung römisch II und Führung I
(1)Absatz einsDie Modellfunktionen Führung II – FÜ II und Führung I – FÜ I umfassen fachbezogene Aufgaben direkter Personalführung in einer Vorgesetztenfunktion (Leiter einer Organisationseinheit). Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:Die Modellfunktionen Führung römisch II – FÜ römisch II und Führung römisch eins – FÜ römisch eins umfassen fachbezogene Aufgaben direkter Personalführung in einer Vorgesetztenfunktion (Leiter einer Organisationseinheit). Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
der Fachausrichtung und der Wirkungsreichweite der zu leitenden Organisationseinheit. Diese reichen von einer spezialisierten Fachausrichtung über eine mehrdimensionale Fachausrichtung bis zu einer mehrdimensionalen und stark vernetzten Fachausrichtung mit Außenwirkung bzw. von einer regionalen bis zu einer landesweiten Wirkungsreichweite. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich, Entscheidungskompetenz und Kommunikation;
der Führungsebene und der Führungsspanne (Anspruchsniveau und Anzahl der unterstellten Mitarbeiter). Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Fachkompetenz und Führungskompetenz Linie.
(2)Absatz 2Die Modellfunktionen Führung II – FÜ II und Führung I – FÜ I bestehen aus den folgenden Modellstellen:Die Modellfunktionen Führung römisch II – FÜ römisch II und Führung römisch eins – FÜ römisch eins bestehen aus den folgenden Modellstellen:
FÜ II-T | Führung II TraineeFührung römisch II Trainee |
FÜ II-1 | Führung II 1/5Führung römisch II 1/5 |
FÜ II-2 | Führung II 2/5Führung römisch II 2/5 |
FÜ II-3 | Führung II 3/5Führung römisch II 3/5 |
FÜ II-4 | Führung II 4/5Führung römisch II 4/5 |
FÜ II-5 | Führung II 5/5Führung römisch II 5/5 |
FÜ I-1 | Führung I 1/1Führung römisch eins 1/1 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 1 festgelegt.
§ 2Paragraph 2,
Führungsposition Landesamtsdirektorstellvertreter
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Führungsposition Landesamtsdirektorstellvertreter – FÜLADStv umfasst die mit der Funktion des Landesamtsdirektorstellvertreters verbundenen Führungsaufgaben.
(2)Absatz 2Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
FÜLADStv | Führungsposition Landesamtsdirektorstellvertreter |
Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 1 festgelegt.
§ 3Paragraph 3,
Führungsposition Landesamtsdirektor
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Führungsposition Landesamtsdirektor – FÜLAD umfasst die mit der Funktion des Landesamtsdirektors verbundenen Führungsaufgaben.
(2)Absatz 2Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
FÜLAD | Führungsposition Landesamtsdirektor |
Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 1 festgelegt.
2. Abschnitt
Administrative Funktionen
§ 4Paragraph 4,
Administrative Routine-Sachbearbeitung
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Administrative Routine-Sachbearbeitung – ADRSB umfasst die Ausführung von einfachen Routinetätigkeiten bzw. Hilfstätigkeiten nach schematischen verbindlichen Vorgaben. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von der Ausführung von Einzelaufträgen nach Anweisung bis zur Ausführung von bekannten Routineaufgaben. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;
dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Dieser reicht von einer Unterstützung und Überprüfung der Aufgabenausführung durch andere bis zu einer weitgehend selbstständigen Aufgabenausführung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Administrative Routine-Sachbearbeitung – ADRSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
ADRSB1 | Administrative Routine-Sachbearbeitung 1/3 |
ADRSB2 | Administrative Routine-Sachbearbeitung 2/3 |
ADRSB3 | Administrative Routine-Sachbearbeitung 3/3 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
§ 5Paragraph 5,
Administrative Sachbearbeitung
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Administrative Sachbearbeitung – ADSB umfasst die Ausführung von bekannten Aufgaben in einem Aufgaben- oder Sachbereich oder in mehreren zusammenhängenden Aufgaben- oder Sachbereichen. Die Aufgaben sind in der Regel nach klaren Vorgaben zu erfüllen, wobei Abklärungen nach Checklisten oder Schemata bzw. nach Routine und Erfahrung vorzunehmen und auf dieser Basis Ermessensentscheidungen in einem klar vorgegebenen Rahmen zu treffen sind. In den anspruchsvolleren Ausprägungen müssen Ursachen und Zusammenhänge erfasst und erkannt werden. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von der Ausführung gleichartiger Aufgaben in einem oder wenigen Aufgaben- oder Sachbereichen bis zur Ausführung verschiedenartiger Aufgaben in mehreren Aufgaben- oder Sachbereichen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;
dem Freiraum bei der Aufgabenausführung und dem Anforderungsniveau: Diese reichen von inhaltlich klaren Vorgaben und einer schematischen Sachkenntnis bis zu einem definierten Ermessensspielraum und einer komplexen Sachkenntnis. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Administrative Sachbearbeitung – ADSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
ADSB1 | Administrative Sachbearbeitung 1/3 |
ADSB2 | Administrative Sachbearbeitung 2/3 |
ADSB3 | Administrative Sachbearbeitung 3/3 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
§ 6Paragraph 6,
Administrative Spezial-Sachbearbeitung
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Administrative Spezial-Sachbearbeitung – ADSSB umfasst die umfassende Ausführung von selbstständig wahrgenommenen Sachbearbeitertätigkeiten in einem Sachbereich oder in mehreren Sachbereichen. Dies erfordert abschließende Ermessensentscheidungen nach groben Richtlinien. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Aufgaben der fachlichen Kontrolle mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem Aufgabencharakter und den Arbeitsgrundlagen: Diese sind eindeutig und klar geregelt bis einer erheblichen Veränderungsdynamik unterworfen, was eine laufende Wissensaktualisierung erfordert. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Führungskompetenz Team/Fach;
der Prozesskompetenz und dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Diese sind gekennzeichnet durch weitgehend vorgegebene Abläufe, die inhaltlich kaum Spielraum lassen, bis zu einer teilweisen eigenen Festlegung der Arbeitsabläufe mit inhaltlichen Optimierungen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Administrative Spezial-Sachbearbeitung – ADSSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
ADSSB1 | Administrative Spezial-Sachbearbeitung 1/3 |
ADSSB2 | Administrative Spezial-Sachbearbeitung 2/3 |
ADSSB3 | Administrative Spezial-Sachbearbeitung 3/3 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
§ 7Paragraph 7,
Administrative Fachbearbeitung
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Administrative Fachbearbeitung – ADFB umfasst die abschließende und selbstständige Bearbeitung von fallbezogenen Problemstellungen innerhalb eines Fachgebiets nach einem vorgegebenen Rahmen. Im Rahmen der Aufgabenausführung sind regelmäßig Analysen vorzunehmen, Sachverhalte zu hinterfragen und fachliche Kontrollaufgaben wahrzunehmen. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) mit umfasst. Die Tätigkeit erfolgt häufig in direktem Kontakt zu Parteien und externen Ansprechpartnern. Dies erfordert allgemeine Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Feststellungen, Entscheidungen und übertragenen Projekten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
der Art der Problem- bzw. Bearbeitungsfälle sowie der Art der Projekte: Diese reichen von leicht überschaubaren Problem- bzw. Bearbeitungsfällen oder Projekten, die unter Heranziehung überschaubarer fachlicher oder gesetzlicher Grundlagen zu bearbeiten sind, bis zu vielschichtigen Problem- bzw. Bearbeitungsfällen oder Projekten, die unter Heranziehung übergreifender fachlicher oder gesetzlicher Grundlagen zu bearbeiten sind. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich, Fachkompetenz und Führungskompetenz Team/Fach;
dem Bearbeitungsumfeld bzw. der Verhandlungssituation: Diese sind gekennzeichnet durch überwiegend gleichgerichtete Interessenslagen der Beteiligten bis zu kontroversiellen Interessenslagen, insbesondere durch Beteiligung mehrerer Parteien. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Kommunikation.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Administrative Fachbearbeitung – ADFB besteht aus den folgenden Modellstellen:
ADFB1 | Administrative Fachbearbeitung 1/4 |
ADFB2 | Administrative Fachbearbeitung 2/4 |
ADFB3 | Administrative Fachbearbeitung 3/4 |
ADFB4 | Administrative Fachbearbeitung 4/4 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
§ 8Paragraph 8,
Administrative Experten
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Administrative Experten umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Bearbeitung von anspruchsvollen, vernetzten, komplexen und häufig auch kontroversiellen Problemstellungen im Rahmen der Führung von Verfahren, der Erledigung erteilter Aufträge und der Durchführung übertragener Projekte. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Entwicklung von Konzepten und die Vorbereitung und das Treffen von komplexen Entscheidungen, wobei Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) regelmäßig mit umfasst sind. Dies erfordert abstraktes, analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Feststellungen, Entscheidungen und übertragenen Projekten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von der Problembearbeitung in einer Disziplin und der Entwicklung von Teillösungen und -konzepten bis zu interdisziplinären und federführenden Aufgaben und zur Entwicklung von Gesamtlösungen und -konzepten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich, Kommunikation und Führungskompetenz Team/Fach;
der Wirkungsweite der Konzepte, Entscheidungen und Problemlösungen: Diese reicht von fallbezogenen Konzepten, Entscheidungen und Lösungen bis zu umfassenden Konzepten, Entscheidungen und Lösungen mit darüber hinausgehender Tragweite und gegebenenfalls gesellschaftspolitischen Auswirkungen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Administrative Experten – ADEX besteht aus den folgenden Modellstellen:
ADEX1 | Administrative Experten 1/5 |
ADEX2 | Administrative Experten 2/5 |
ADEX3 | Administrative Experten 3/5 |
ADEX4 | Administrative Experten 4/5 |
ADEX5 | Administrative Experten 5/5 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
(3)Absatz 3Die Modellstelle ADEX5 ist den im § 21 genannten Vertragsbediensteten vorbehalten, die aufgrund ihrer Verwendung der Modellstellen ADEX4 zugeordnet sind.Die Modellstelle ADEX5 ist den im Paragraph 21, genannten Vertragsbediensteten vorbehalten, die aufgrund ihrer Verwendung der Modellstellen ADEX4 zugeordnet sind.
3. Abschnitt
Technische/Naturwissenschaftliche Funktionen
§ 9Paragraph 9,
Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung – TNSB umfasst die Ausführung von bekannten Aufgaben in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Aufgaben- oder Sachbereich oder in mehreren zusammenhängenden technischen oder naturwissenschaftlichen Aufgaben- oder Sachbereichen. Diese sind in der Regel nach klaren Vorgaben (festgelegte Prozeduren, Handhabung von Instrumenten, Handbücher, Leitfäden und dergleichen) zu erfüllen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem Einsatzspektrum. Dieses reicht von der Ausführung gleichartiger Aufgaben in einem oder wenigen Aufgaben- oder Sachbereichen bis zur Ausführung verschiedenartiger Aufgaben in mehreren Aufgaben- oder Sachgebereichen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in der Anforderungsart Wirkungsbereich;
dem Freiraum bei der Aufgabenausführung und dem Anforderungsniveau: Diese reichen von inhaltlich klaren Vorgaben oder Methoden und einer schematischen Sachkenntnis bis zu einem definierten Ermessensspielraum mit teilweiser freier Methodenwahl und einer komplexen Sachkenntnis. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung – TNSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
TNSB1 | Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 1/3 |
TNSB2 | Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 2/3 |
TNSB3 | Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 3/3 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 3 festgelegt.
§ 10Paragraph 10,
Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung – TNSSB umfasst die umfassende Ausführung von selbstständig wahrgenommenen Sachbearbeitertätigkeiten in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Sachbereich oder in mehreren technischen oder naturwissenschaftlichen Sachbereichen. Dies erfordert abschließende Ermessensentscheidungen nach groben Richtlinien. In den anspruchsvolleren Ausprägungen sind auch Aufgaben der fachlichen Kontrolle mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem Aufgabencharakter und den Arbeitsgrundlagen: Diese sind eindeutig und klar geregelt bis einer erheblichen Veränderungsdynamik unterworfen, was eine laufende Wissensaktualisierung erfordert. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Führungskompetenz Team/Fach;
der Prozesskompetenz und dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Diese sind gekennzeichnet durch weitgehend vorgegebene Abläufe und Methoden bis zu einer teilweise eigenen Festlegung der Arbeitsabläufe mit inhaltlichen Optimierungen und einer teilweise freien Methodenwahl. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung – TNSSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
TNSSB1 | Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung 1/3 |
TNSSB2 | Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung 2/3 |
TNSSB3 | Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung 3/3 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 3 festgelegt.
§ 11Paragraph 11,
Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung – TNFB umfasst die abschließende und selbstständige Bearbeitung von fallbezogenen Problemstellungen innerhalb eines Fachgebiets nach einem vorgegebenen Rahmen. Im Rahmen der Aufgabenausführung sind regelmäßig Analysen vorzunehmen, Sachverhalte zu hinterfragen und fachliche Kontrollaufgaben wahrzunehmen. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) mit umfasst. Die Tätigkeit erfolgt häufig in direktem Kontakt zu Parteien und externen Ansprechpartnern. Dies erfordert allgemeine Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Feststellungen, Entscheidungen und übertragenen Projekten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
der Art der Problem- bzw. Bearbeitungsfälle sowie der Art der Projekte: Diese reichen von leicht überschaubaren Problem- bzw. Bearbeitungsfällen oder Projekten, die unter Heranziehung überschaubarer fachlicher oder gesetzlicher Grundlagen zu bearbeiten sind, bis zu vielschichtigen Problem- bzw. Bearbeitungsfällen oder Projekten, die unter Heranziehung übergreifender fachlicher oder gesetzlicher Grundlagen zu bearbeiten sind. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich, Fachkompetenz und Führungskompetenz Team/Fach;
dem Bearbeitungsumfeld bzw. der Verhandlungssituation: Diese sind gekennzeichnet durch überwiegend gleichgerichtete Interessenslagen der Beteiligten bis zu kontroversiellen Interessenslagen, insbesondere durch Beteiligung mehrerer Parteien. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in der Anforderungsart Kommunikation.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung – TNFB besteht aus den folgenden Modellstellen:
TNFB1 | Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 1/4 |
TNFB2 | Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 2/4 |
TNFB3 | Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 3/4 |
TNFB4 | Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 4/4 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 3 festgelegt.
§ 12Paragraph 12,
Technische/Naturwissenschaftliche Experten
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Experten – TNEX umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Bearbeitung von anspruchsvollen, vernetzten, komplexen und häufig auch kontroversiellen Problemstellungen im Rahmen der Erledigung erteilter Aufträge und der Durchführung übertragener Projekte. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die fachliche Analyse und Prüfung von Sachverhalten und die Entwicklung von Konzepten, wobei Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) regelmäßig mit umfasst sind. Dies erfordert abstraktes, analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Feststellungen, Entscheidungen und übertragenen Projekten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von der Problembearbeitung in einer Disziplin und der Entwicklung von Teillösungen und -konzepten bis zu interdisziplinären und federführenden Aufgaben sowie zur Entwicklung von Gesamtlösungen und -konzepten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich, Kommunikation und Führungskompetenz Team/Fach;
der Wirkungsweite der Konzepte, Entscheidungen und Problemlösungen: Diese reicht von fallbezogenen Konzepten, Entscheidungen und Lösungen bis zu umfassenden Konzepten, Entscheidungen und Lösungen mit darüber hinausgehender Tragweite. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Experten – TNEX besteht aus den folgenden Modellstellen:
TNEX1 | Technische/Naturwissenschaftliche Experten 1/5 |
TNEX2 | Technische/Naturwissenschaftliche Experten 2/5 |
TNEX3 | Technische/Naturwissenschaftliche Experten 3/5 |
TNEX4 | Technische/Naturwissenschaftliche Experten 4/5 |
TNEX5 | Technische/Naturwissenschaftliche Experten 5/5 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 3 festgelegt.
(3)Absatz 3Die Modellstelle TNEX5 ist den im § 21 genannten Vertragsbediensteten vorbehalten, die aufgrund ihrer Verwendung der Modellstelle TNEX4 zugeordnet sind.Die Modellstelle TNEX5 ist den im Paragraph 21, genannten Vertragsbediensteten vorbehalten, die aufgrund ihrer Verwendung der Modellstelle TNEX4 zugeordnet sind.
4. Abschnitt
Handwerkliche Funktionen
§ 13Paragraph 13,
Handwerklicher Assistenzdienst
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Handwerklicher Assistenzdienst – HWAssD umfasst die Mithilfe bei handwerklichen Facharbeiten, zum Teil auch die selbstständige Ausführung solcher Arbeiten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von der Ausführung von Einzelaufträgen nach Anweisung bis zur Ausführung von wechselnden handwerklichen Tätigkeiten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;
dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Dieser ist gekennzeichnet durch bloße Mithilfe bei handwerklichen Facharbeiten bis zu einer weitgehend selbstständigen Ausführung zugeteilter handwerklicher Aufgaben. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Handwerklicher Assistenzdienst – HWAssD besteht aus den folgenden Modellstellen:
HWAssD1 | Handwerklicher Assistenzdienst 1/3 |
HWAssD2 | Handwerklicher Assistenzdienst 2/3 |
HWAssD3 | Handwerklicher Assistenzdienst 3/3 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 4 festgelegt.
§ 14Paragraph 14,
Handwerklicher Assistenzdienst mit Erschwernis
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Handwerklicher Assistenzdienst mit Erschwernis – HWAssDE umfasst die Mithilfe bei handwerklichen Facharbeiten, zum Teil auch die selbstständige Ausführung solcher Arbeiten unter erheblichen Erschwernissen und Gefahren. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von der Ausführung von Einzelaufträgen nach Anweisung bis zur Ausführung von wechselnden handwerklichen Tätigkeiten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;
dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Dieser ist gekennzeichnet durch bloße Mithilfe bei handwerklichen Facharbeiten bis zu einer weitgehend selbstständigen Ausführung zugeteilter handwerklicher Aufgaben. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Handwerklicher Assistenzdienst mit Erschwernis – HWAssDE besteht aus den folgenden Modellstellen:
HWAssDE1 | Handwerklicher Assistenzdienst mit Erschwernis 1/3 |
HWAssDE2 | Handwerklicher Assistenzdienst mit Erschwernis 2/3 |
HWAssDE3 | Handwerklicher Assistenzdienst mit Erschwernis 3/3 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 4 festgelegt.
§ 15Paragraph 15,
Handwerkliche Fachkraft
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Handwerkliche Fachkraft – HWFachK umfasst die selbstständige Ausführung von handwerklichen Facharbeiten, die üblicherweise den Abschluss einer handwerklichen Berufslehre oder eines Fachausweises erfordern. Zu diesen gehören – insbesondere in den anspruchsvolleren Ausprägungen – neben der Arbeitsausführung typischerweise auch Aufgaben der Arbeitsplanung und der Materialbedarfsplanung, sicherheitstechnische Dispositionen und administrative Begleitaufgaben. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem fachlichen Einsatzspektrum und dem Anforderungsniveau: Diese reichen von der Ausführung von Aufgaben ausschließlich im bekannten handwerklichen Fachgebiet bis zur Ausführung von Aufgaben in einem anspruchsvollen handwerklichen Fachgebiet oder in mehreren handwerklichen Fachgebieten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;
der Art der Aufgaben: Diese ist gekennzeichnet durch Routineaufgaben der handwerklichen Facharbeit, insbesondere im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten, bis zu anspruchsvollen Aufgaben der handwerklichen Facharbeit, insbesondere im Rahmen von spezialisierten Instandhaltungs- und Anfertigungsarbeiten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Handwerkliche Fachkraft - HWFachK besteht aus den folgenden Modellstellen:
HWFachK1 | Handwerkliche Fachkraft 1/5 |
HWFachK2 | Handwerkliche Fachkraft 2/5 |
HWFachK3 | Handwerkliche Fachkraft 3/5 |
HWFachK4 | Handwerkliche Fachkraft 4/5 |
HWFachK5 | Handwerkliche Fachkraft 5/5 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 4 festgelegt.
§ 16Paragraph 16,
Handwerkliche Fachkraft mit Erschwernis
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Handwerkliche Fachkraft mit Erschwernis – HWFachKE umfasst die selbstständige Ausführung von handwerklichen Facharbeiten, die üblicherweise den Abschluss einer handwerklichen Berufslehre oder eines Fachausweises erfordern, unter erheblichen Erschwernissen und Gefahren. Zu diesen gehören – insbesondere in den anspruchsvolleren Ausprägungen – neben der Arbeitsausführung typischerweise auch Aufgaben der Arbeitsplanung und der Materialbedarfsplanung, sicherheitstechnische Dispositionen und administrative Begleitaufgaben. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Organisations- und Koordinationsaufgaben mit Personalführung mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem fachlichen Einsatzspektrum und dem Anforderungsniveau: Diese reichen von der Ausführung von Aufgaben ausschließlich im bekannten handwerklichen Fachgebiet bis zur Ausführung von Aufgaben in einem anspruchsvollen handwerklichen Fachgebiet oder in mehreren handwerklichen Fachgebieten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation:
der Art der Aufgaben: Diese ist gekennzeichnet durch Routineaufgaben der handwerklichen Facharbeit, insbesondere im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten, bis zu anspruchsvollen Aufgaben der handwerklichen Facharbeit, insbesondere im Rahmen von spezialisierten Instandhaltungs- und Anfertigungsarbeiten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Handwerkliche Fachkraft mit Erschwernis – HWFachKE besteht aus den folgenden Modellstellen:
HWFachKE1 | Handwerkliche Fachkraft mit Erschwernis 1/4 |
HWFachKE2 | Handwerkliche Fachkraft mit Erschwernis 2/4 |
HWFachKE3 | Handwerkliche Fachkraft mit Erschwernis 3/4 |
HWFachKE4 | Handwerkliche Fachkraft mit Erschwernis 4/4 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 4 festgelegt.
5. Abschnitt
Soziale Funktionen
§ 17Paragraph 17,
Soziale Spezial-Sachbearbeitung
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Soziale Spezial-Sachbearbeitung – SOSSB umfasst unterstützende oder selbstständig wahrgenommene Aufgaben der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
der Rollenvielfalt und dem Einsatzspektrum: Diese reichen von einfachen, unterstützenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung bis zu komplexen, selbstständig wahrgenommenen Aufgaben der qualifizierten Kinder- und Jugendbetreuung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich, Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz;
der Betreuungssituation: Diese ist gekennzeichnet durch standardmäßige Betreuungsbedürfnisse bis zu speziellen Betreuungsbedürfnissen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Kommunikation und passive psychische Belastung.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Soziale Spezial-Sachbearbeitung – SOSSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
SOSSB1 | Soziale Spezial-Sachbearbeitung 1/5 |
SOSSB2 | Soziale Spezial-Sachbearbeitung 2/5 |
SOSSB3 | Soziale Spezial-Sachbearbeitung 3/5 |
SOSSB4 | Soziale Spezial-Sachbearbeitung 4/5 |
SOSSB5 | Soziale Spezial-Sachbearbeitung 5/5 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.
§ 18Paragraph 18,
Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst – SOFD umfasst die abschließende selbstständige Bearbeitung von fallbezogenen Problemstellungen und die selbstständige Wahrnehmung von Fachaufgaben, therapeutischen Aufgaben, diagnostischen Aufgaben oder beratenden Aufgaben in folgenden Tätigkeitsfeldern: Sozialarbeit, gehobene medizinisch-technische Dienste, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) mit umfasst. Die Tätigkeit erfolgt häufig in direktem Kontakt zu den Betroffenen und externen Ansprechpartnern. Dies erfordert allgemeine Kenntnisse der fachlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Entscheidungen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem Aufgabencharakter und den Arbeitsgrundlagen: Diese sind eindeutig und klar geregelt bis einer erheblichen Veränderungsdynamik und Wissensaktualisierung unterworfen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;
der Prozesskompetenz: Diese ist gekennzeichnet durch die Ausführung von Aufgaben in einem überschaubaren, abgegrenzten Fachgebiet bis zur Ausführung von Aufgaben in einem komplexen Fachgebiet oder in mehreren vernetzten Fachgebieten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz, Fachkompetenz und Führungskompetenz Team/Fach.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst – SOFD besteht aus den folgenden Modellstellen:
SOFD1 | Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst 1/6 |
SOFD2 | Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst 2/6 |
SOFD3 | Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst 3/6 |
SOFD4 | Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst 4/6 |
SOFD5 | Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst 5/6 |
SOFD6 | Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst 6/6 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.
§ 19Paragraph 19,
Soziale Experten
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Soziale Experten – SOEX umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Bearbeitung von anspruchsvollen, vernetzten Problemstellungen im Rahmen beratender, therapeutischer und konzeptioneller Aufgaben, wobei Planungs- und Koordinationsaufgaben regelmäßig mit umfasst sind. Dies erfordert abstraktes, analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Entscheidungen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von therapeutischen und beratenden Aufgaben über zusätzliche Gutachtertätigkeit bis zu interdisziplinären und federführenden Aufgaben. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;
der Prozesskompetenz und den Fachschwerpunkten: Diese sind gekennzeichnet durch die Ausführung von Aufgaben in einem überschaubaren, abgegrenzten Fachgebiet mit einem Fachschwerpunkt bis zur Ausführung von Aufgaben in einem komplexen Fachgebiet oder in mehreren vernetzten Fachgebieten mit mehreren Fachschwerpunkten und fachlicher Führungsverantwortung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz, Fachkompetenz und Führungskompetenz Team/Fach.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Soziale Experten – SOEX besteht aus den folgenden Modellstellen:
SOEX1 | Soziale Experten 1/5 |
SOEX2 | Soziale Experten 2/5 |
SOEX3 | Soziale Experten 3/5 |
SOEX4 | Soziale Experten 4/5 |
SOEX5 | Soziale Experten 5/5 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.
(3)Absatz 3Die Modellstelle SOEX5 ist den im § 21 genannten Vertragsbediensteten vorbehalten, die aufgrund ihrer Verwendung der Modellstelle SOEX4 zugeordnet sind.Die Modellstelle SOEX5 ist den im Paragraph 21, genannten Vertragsbediensteten vorbehalten, die aufgrund ihrer Verwendung der Modellstelle SOEX4 zugeordnet sind.
§ 20Paragraph 20,
Ärztliche Experten
(1)Absatz einsDie Modellfunktion Ärztliche Experten – AREX umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Ausführung der gesetzlich geregelten Aufgaben als Amtsarzt oder Amtstierarzt sowie damit zusammenhängende gutachterliche Aufgaben und Organisations- und Koordinationsaufgaben einschließlich der Erarbeitung von Gesundheitskonzepten. Dies erfordert abstraktes, analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Entscheidungen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
den kommunikativen Anforderungen: Diese reichen von der Kommunikation mit Einzelpersonen oder einzelnen Parteien bis zur Kommunikation mit breiten Gruppen oder mit der Öffentlichkeit. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in der Anforderungsart Kommunikation.
der Prozesskompetenz: Diese ist gekennzeichnet durch die Ausführung von Aufgaben in einem überschaubaren, abgegrenzten Fachgebiet bis zur Ausführung von Aufgaben in einem komplexen Fachgebiet oder in mehreren vernetzten Fachgebieten mit fachlicher Führungsverantwortung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Fachkompetenz und Führungskompetenz Team/Fach.
(2)Absatz 2Die Modellfunktion Ärztliche Experten – AREX besteht aus den folgenden Modellstellen:
AREX1 | Ärztliche Experten 1/3 |
AREX2 | Ärztliche Experten 2/3 |
AREX3 | Ärztliche Experten 3/3 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.
(3)Absatz 3Die Modellstelle AREX3 ist den im § 21 genannten Vertragsbediensteten vorbehalten, die aufgrund ihrer Verwendung der Modellstelle AREX2 zugeordnet sind.Die Modellstelle AREX3 ist den im Paragraph 21, genannten Vertragsbediensteten vorbehalten, die aufgrund ihrer Verwendung der Modellstelle AREX2 zugeordnet sind.
6. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 21Paragraph 21,
Stellvertretende Leiter bestimmter Organisationseinheiten
Vertragsbedienstete, die
einer Bezirkshauptmannschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind und in die Funktion eines Stellvertreters des Bezirkshauptmannes bestellt werden,
einer Abteilung des Amtes der Landesregierung zur Dienstleistung zugewiesen sind und in die Funktion eines Stellvertreters des Abteilungsvorstandes bestellt werden,
einer Dienststelle, zu der Außenstellen von Abteilungen des Amtes der Landesregierung zusammengefasst wurden, zur Dienstleistung zugewiesen sind und in die Funktion eines Stellvertreters des Leiters dieser Dienststelle bestellt werden,
sind ausgehend von der ihrer Verwendung entsprechenden Modellstelle für die Dauer dieser Bestellung jener Modellstelle ihrer Funktionsgruppe zuzuordnen, die der nächsthöheren Entlohnungsklasse zugehört.
§ 22Paragraph 22,
Inkrafttreten; Übergangsbestimmung
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Modellstellen-Verordnung, LGBl. Nr. 112/2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/2008, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Modellstellen-Verordnung, Landesgesetzblatt Nr. 112 aus 2006,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 2008,, außer Kraft.
(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung gelten die in der linken Spalte der nachstehenden Tabelle angeführten Modellstellen nach der gleichzeitig außer Kraft tretenden Verordnung als in der rechten Spalte angeführte Modellstellen nach der MStV Allgemeine Verwaltung:
ADFB2a und ADFB2b | ADFB2 |
ADEX2a und ADEX2b | ADEX2 |
ADEX3a, ADEX3b und ADEX3c | ADEX3 |
ADEX4a und ADEX4b | ADEX4 |
TNSB2a und TNSB2b | TNSB2 |
TNSB3a und TNSB3b | TNSB3 |
TNSSB2a und TNSSB2b | TNSSB2 |
TNFB2a und TNFB2b | TNFB2 |
TNEX2a und TNEX2b | TNEX2 |
TNEX3a und TNEX3b | TNEX3 |
TNEX4a und TNEX4b | TNEX4 |
HWFachK2a und HWFachK2b | HWFachK2 |
SOSSB3a und SOSSB3b | SOSSB3 |
Der Landeshauptmann:
Platter
Der Landesamtsdirektor:
Liener
Anlagen