Jahrgang 2015 | Kundgemacht am 31. August 2015 |
88. | Änderung des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes 1994 |
Der Landtag hat beschlossen:
Das Tiroler Berufsschulorganisationsgesetz 1994, LGBl. Nr. 90, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 130 aus 2013,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Der Absatz 3, des Paragraph 29, wird aufgehoben.
Novellierungsanordnung 2, Paragraph 72, hat zu lauten:
Vor der Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Abschnittes ist der Landesschulrat zu hören. Dies gilt nicht für die Erlassung von Verordnungen, mit denen wegen Gefahr im Verzug aus den im Paragraph 66, Absatz 5, erster Satz genannten Gründen Tage für schulfrei erklärt werden. In einem solchen Fall ist der Landesschulrat nachträglich zu informieren.“
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Der Landtagspräsident:
van Staa
Der Landeshauptmann:
Platter
Das Mitglied der Landesregierung:
Palfrader
Der Landesamtsdirektor:
Liener