Jahrgang 2015

Kundgemacht am 28. Juli 2015

71.

Änderung des Regionalprogramms betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung

71. Verordnung der Landesregierung vom 7. Juli 2015, mit der das Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung geändert wird

Aufgrund der Paragraphen 7, Absatz 2, Litera a, Ziffer eins und 10 Absatz 2, Litera b,, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 187 aus 2014,, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung erlassen wird, Landesgesetzblatt Nr. 93 aus 2014,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 24 aus 2015,, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu Paragraph 2, wird in der Weise geändert, dass

  1. Litera a
    die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstücks Nr. 2057/1, KG Unterangerberg, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen wird sowie
  2. Litera b
    die in der Anlage zu dieser Verordnung gelb dargestellte Teilfläche des Grundstücks Nr. 2057/1, KG Unterangerberg, in die überörtliche Grünzone einbezogen wird.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Platter

Der Landesamtsdirektor:

Liener

Anlage