Jahrgang 2015

Kundgemacht am 12. März 2015

24.

Änderung des Regionalprogramms betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung

24. Verordnung der Landesregierung vom 17. Februar 2015, mit der das Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung geändert wird

Aufgrund der Paragraphen 7, Absatz 2, Litera a, Ziffer eins und 10 Absatz 2, Litera b,, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 187 aus 2014,, wird verordnet:

Artikel  I

Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung erlassen wird, Landesgesetzblatt Nr. 93 aus 2014,, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu Paragraph 2, wird in der Weise geändert, dass

a) das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung dargestellte Grundstück Nr. 626/9 sowie Teilflächen der Grundstücke Nr.  626/1, .274, 628, 627, 625/1, .41/3, KG Wörgl-Rattenberg, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden,

b) die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung dargestellte Teilfläche des Grundstücks Nr. 654/1, KG Wörgl-Kufstein, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen wird.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Platter

Der Landesamtsdirektor:

Liener

Anlagen