Jahrgang 2015 | Kundgemacht am 12. März 2015 |
24. | Änderung des Regionalprogramms betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung |
Aufgrund der Paragraphen 7, Absatz 2, Litera a, Ziffer eins und 10 Absatz 2, Litera b,, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 187 aus 2014,, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung erlassen wird, Landesgesetzblatt Nr. 93 aus 2014,, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu Paragraph 2, wird in der Weise geändert, dass
a) das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung dargestellte Grundstück Nr. 626/9 sowie Teilflächen der Grundstücke Nr. 626/1, .274, 628, 627, 625/1, .41/3, KG Wörgl-Rattenberg, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden,
b) die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung dargestellte Teilfläche des Grundstücks Nr. 654/1, KG Wörgl-Kufstein, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen wird.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Platter
Der Landesamtsdirektor:
Liener